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Fachzentrum für Stressmedizin

Kostenübernahme

Besteht eine psychische oder psychosomatische Erkrankung, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann, werden die Kosten von den Krankenversicherungen übernommen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, klären wir mit Ihnen im Rahmen der diagnostischen Erstgespräche.

Darüber hinaus bestehen – abhängig vom Versicherungsstatus (privat oder gesetzlich) – Unterschiede in der Übernahme der Behandlungskosten.


Private Krankenversicherungen

Die Kosten für die Diagnostikgespräche tragen sowohl die privaten Krankenkassen als auch die Beihilfe ohne vorherige Kostenübernahmeerklärungen. Darüber hinaus sind auch die Kosten für die ersten fünf Therapiestunden, die sogenannte Probatorik, nicht genehmigungspflichtig.

Abhängig von Ihren jeweiligen Versicherungskonditionen werden die weiteren Therapiestunden auf Antrag von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die Übernahme der Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte kann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden (SGB V §13 Abs. 3). Normalerweise benötigt man für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Kassenzulassung in einem der so genannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie). §13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht jedoch nach einer Einzelfallprüfung auch die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Therapeuten, die über eine Approbation als Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut in einem Richtlinienverfahren und einen Arztregistereintrag verfügen, nicht jedoch über eine Kassenzulassung.

Hintergrund ist folgender: Die Krankenkassen sind zu einer adäquaten Versorgung ihrer Versicherten verpflichtet. In der Realität werden Betroffene jedoch mit unzumutbaren Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung konfrontiert, da der tatsächliche Bedarf an Psychotherapie deutlich höher ist als im Rahmen der Bedarfsplanung von 1999 dargestellt. Eine Chronifizierung der Erkrankung ist häufig die Folge.

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht eine zeitnahe Behandlung bei qualifizierten Psychotherapeuten.