Kostenübernahme durch Krankenversicherungen
Wir klären das gemeinsam
Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe grundsätzlich erstattet. Dabei braucht für die Diagnostikgespräche und die ersten vier bis fünf Therapiestunden keine vorherige Kostengenehmigung eingeholt werden.
Abhängig von Ihren jeweiligen Versicherungskonditionen werden die weiteren Therapiestunden auf Antrag von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie können diese jederzeit in unserem Fachzentrum einsehen.